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   OVG Niedersachsen, 15.01.1992 - 7 L 149/90   

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https://dejure.org/1992,9755
OVG Niedersachsen, 15.01.1992 - 7 L 149/90 (https://dejure.org/1992,9755)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.01.1992 - 7 L 149/90 (https://dejure.org/1992,9755)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. Januar 1992 - 7 L 149/90 (https://dejure.org/1992,9755)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Verpflichtung einer Behörde zur Erteilung einer gaststättenrechtlichen Gestattung aufgrund des Vorliegens eines besonderen Anlasses; Veranstaltung "Der Dümmer brennt" als besonderer Anlass

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verpflichtung einer Behörde zur Erteilung einer gaststättenrechtlichen Gestattung aufgrund des Vorliegens eines besonderen Anlasses; Veranstaltung "Der Dümmer brennt" als besonderer Anlass

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 04.07.1989 - 1 C 11.88

    Erteilung einer Gaststättenerlaubnis - Besonderer Anlaß - Eigenständiges Ereignis

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.01.1992 - 7 L 149/90
    Ein "besonderer Anlaß" für die Gestattung eines Gaststättenbetriebes liegt vor, wenn die betreffende gastronomische Tätigkeit an ein kurzfristiges, nicht häufig auftretendes Ereignis anknüpft, das außerhalb der gastronomischen Tätigkeit selbst liegt (BVerwG. Urt. v. 04.07.1989 - 1 C 11.88 -. GewArch 1989, 342; vgl. ferner z. Begriff des besonderen Anlasses nach § 12 Abs. 1 GastG: Feuchthofen, GewArch 1985, 47 ff.; Kienzle, GewArch 1988, S. 177).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.08.1986 - 14 S 2179/86

    Einstweilige Anordnung auf Gestattung eines Gaststättenbetriebs gemäß GastG § 12

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.01.1992 - 7 L 149/90
    Hierzu gaben insbesondere die Beschwerden über Lärmbelästigungen bei früheren Veranstaltungen der Klägerin hinreichenden Anlaß (vgl. VGH Bad.-Württ, Beschl. v. 14.08.1986 - 14 S 2179/86 -, GewArch 1987, S. 64).
  • VG Ansbach, 08.01.1987 - AN 4 K 86.00201
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.01.1992 - 7 L 149/90
    Die Frage, ob zwischen dem "besonderen Anlaß" und dem ausgeübten Gaststättengewerbe stets ein enger räumlicher und funktionaler Zusammenhang bestehen muß, bedarf im vorliegenden Sachverhalt keiner rechtsgrundsätzlichen Klärung (vgl. dazu auch VG Ansbach, Urt. v. 08.07.1987 - AN 4 K 86.00201 - GewArch 1987, S. 131; Michel/Kienzle, GastG, 10. Aufl., § 12 GastG Anm. 2).
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